UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. In den Niederlanden sind die Reviere Wattenmeer und Ijsselmeer offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk zugewiesen, d.h. auf diesen Gewässern ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) vorgeschrieben. Außerhalb der Watteninseln, auf der offenen Nordsee sowie entlang der Nordseeküste sind Seefunkgebiete, auf denen das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben ist. D.h. ein Ijsselmeersegler, der auch die Nordsee befahren möchte braucht 2 Funkzeugnisse: SRC (Short Range Certificate) und UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk).
Voraussetzungen
- mindestens 15 Jahre
Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung
- einen unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- ein Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen
- eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses
Einzuhaltende Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Wiederholung eines noch nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer noch nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich. Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Aufwand festgesetzt.
Zuletzt aktualisiert: 2023-02-14 11:00 CET
https://www.sirub.com/funk/ubi